Berichtspflicht, EU-Richtlinien und Chancen: Nachhaltigkeit verständlich erklärt
- KMU sind (noch) nicht zur Berichterstellung verpflichtet
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden von Stakeholdern und in Investition- und Kredit-Anliegen immer relevanter
- Der Wunsch nach transparenten Nachhaltigkeitsbemühungen wird auch von Kundinnen und Kunden stärker geäußert
- Es gibt Tools die bei der Berichterstellung unterstützen, wie ESGendium, und hilfreiche Hinweise auf Plattformen wie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex
Ursprünglich sollten ab dem Geschäftsjahr 2025 auch nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder 50 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig werden – sofern zwei dieser drei Kriterien erfüllt sind. Die EU-Kommission hat jedoch einen Vorschlag zur Verschiebung dieser Frist um bis zu zwei Jahre eingebracht. Zudem soll die Schwelle auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden angehoben werden.
Auch wenn viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen, nimmt der Druck zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten zu – unter anderem durch Banken, Versicherungen, Investoren, Geschäftspartner und nicht zuletzt durch die öffentliche Erwartung. Finanzinstitute zum Beispiel fordern ESG-Daten aktiv ein, insbesondere im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle. Wer hier Transparenz schafft, kann unter Umständen ein besseres Bankenrating erzielen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist damit nicht nur ein Mittel zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern kann auch ein strategisches Instrument sein. Er bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre wesentlichen Themen und Risiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) darzustellen, klare Ziele und Kennzahlen (KPIs) zu formulieren sowie relevante Stakeholder und deren Erwartungen zu adressieren.
Veranstaltung verpasst?
Hier können Sie sich die Veranstaltung noch nachträglich anschauen.
- 11Nov 2024, Mo.handel.eco
Dialogreihe #FaireLieferketten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände
15:00 - 18:30 Uhr James-Simon-Galerie, BerlinPräsenzkostenfreiAm 25. Juli 2024 ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte CSDDD, in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant, die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode in nationales Recht zu überführen, indem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz entsprechend angepasst wird. Staatssekretärin Lilian Tschan strebt dabei einen engen Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern aus Unternehmen an, um Chancen und Herausforderungen bei der Gestaltung fairer Lieferketten im Dialog zu erörtern. - 24Okt 2024, Do.
VERSCHOBEN! Update Lieferkettengesetz — Worauf sich der Handel einstellen muss
15:00 - 16:30 UhrDigitalkostenfreiWir betrachten die Anforderungen des Lieferkettengesetzes und geben ein Update, worauf Händlerinnen und Händler achten sollten und wie Sie Ihre Prozesse anpassen sollten, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. - 18April 2024, Do.
EU-Lieferkettengesetz kommt: Darum betrifft es auch Ihr Unternehmen
11:00 - 12:00 UhrDigitalGemeinsam sprechen wir über die zentralen Verpflichtungen und bewährte Umsetzungsbeispiele rund um die Sorgfaltspflicht, die mit dem Lieferkettengesetz einhergeht und wie Unternehmen Verantwortung übernehmen können.
Frankreich verhängt Rekordstrafe gegen Shein wegen irreführender Rabattpraktiken
16.07.2025EuropaDie französische Wettbewerbsbehörde hat dem Online-Modehändler Shein eine Geldstrafe in Höhe von 40 Millionen Euro auferlegt – wegen manipulativer Preisgestaltung.Produktsicherheit im Handel: Bundesnetzagentur kontrolliert
15.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Bundesnetzagentur führt regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Frankreich geht voran: Anti-Fast-Fashion-Gesetz als Vorbild für Deutschland?
23.06.2025Europa, NachhaltigkeitFrankreich macht ernst im Kampf gegen die „Ultra Fast Fashion“: Ein neues Gesetz, das derzeit kurz vor der Verabschiedung im Senat steht, zielt auf Anbieter extrem kurzlebiger Billigmode wie Shein oder Temu.EU-Entwaldungsverordnung: Start verschoben
07.01.2025Europa, NachhaltigkeitAm 3. Dezember 2024 einigten sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat auf eine Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe: Was sie für den Handel bedeutet
Die Mode- und Schuhbranche steht vor einer bedeutenden regulatorischen Änderung: Die Einführung eines Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland. Dieses System basiert auf europäischen Vorgaben und soll die Kreislaufwirtschaft in der Branche stärken. Doch was bedeutet das konkret für den Handel?Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Müssen Händlerinnen und Händler wissen
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind Unternehmen gefordert, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet Onlinehändlerinnen und -händler dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.Ab Februar 2025 Pflicht: Was der AI-Act für den Handel bedeutet.
Gilt auch für den Einsatz von ChatGPT! Der AI-Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und setzt Anforderungen für deren Einsatz. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen Schulungen zur KI-Kompetenz durchführen.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) — Was kleine und mittlere Unternehmen im Handel wissen sollten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fördert Verantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sollten die Auswirkungen verstehen und sich auf künftige Änderungen vorbereiten.

