Umwelt und Politik

Richtlinien und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen die Gestaltung des täglichen Lebens, auch im Handel! Die Anpassung des Verhaltens, politischer Dialoge und Gesetzgebung an das Leitbild der Nachhaltigkeit wird hier beleuchtet.

Händlerinnen und Händler können sich engagieren und einen Einfluss auf ihre Umgebung ausüben. Durch eine klare Kommunikationsstrategie sowie innovative und transparente Ansätze kann der Handel seine Umwelt positiv beeinflussen.

Sortiment
Sortiment

 Energieeffizienz

Hier dreht sich alles um das Thema Energie, Energiesparen und Energienutzung. Wir setzen uns dafür ein, Unternehmen im Handelssektor umfassend über Energiethemen zu informieren und sie dabei zu unterstützen, nachhaltige Energielösungen umzusetzen. Entdecken Sie gemeinsam mit uns die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie Energie effizient nutzen können, um Ressourcen zu schonen, Kosten zu senken und einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten.

Energieeffizienz
Energieeffizienz

Abfallmanagement

Plastikvermeidung

Verringerung von unnötigen Plastikverpackungen sowie Stärkung von Mehrwegsystemen und Unverpackt-Bereichen. Das Befüllen eigener Behältnisse an der Frischetheke soll im hessischen Lebensmitteleinzelhandel flächendeckend möglich sein.
Ziel der Plattform Plastikvermeidung im Einzelhandel

Rücknahmepflicht im Handel

Die Pflicht der Rücknahme dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung, indem sie sicherstellen, dass bestimmte Abfälle ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Nur gemeinsam wird Kreislaufwirtschaft möglich und die Umwelt weniger belastet.
Aufsteller im Ladengeschäft
Aufsteller im Ladengeschäft

Bei den Rücknahmepflichten werden in erster Linie den Verpflichtungen nachgegangen, die aus den folgenden Gesetzen abgeleitet werden: 

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

  2. Batteriegesetz (BattG)

Seit 2022 gilt:

Unentgeltliche Rücknahme

Als Händler sollten Sie größere Elektro-Altgeräte wie Großgeräte, Bildschirmgeräte und Wärmeübertrager kostenlos am Ort der Abgabe des neuen Gerätes zurücknehmen. Vermeiden Sie pauschale Verweise auf ein Rücknahmesystem, um den Kunden klare und direkte Informationen zu bieten.

Zusatzleistungen

Sie sind nicht verpflichtet, alte Geräte kostenlos zu demontieren oder neue Geräte kostenlos anzuschließen bzw. anzuliefern. Diese Zusatzleistungen dürfen Sie separat berechnen, um zusätzliche Kosten abzudecken.

Abholung durch Dritte

Es ist möglich, eine andere Person als den Lieferanten des Neugerätes mit der Abholung des Altgerätes zu beauftragen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kunden bereits im Bestellvorgang darüber informieren und deren Zustimmung einholen. Überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) entsprechend.

Information im stationären Geschäft

Im stationären Geschäft ist es wichtig, Ihre Kunden mündlich oder schriftlich bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten zu informieren. Zudem sollten Sie Ihre Kunden nach ihrer Absicht fragen, ein Elektroaltgerät zurückzugeben.

Information im Onlineshop

Auch im Onlineshop sollten Sie Ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten informieren. Fragen Sie Ihre Kunden im Bestellvorgang nach ihrer Absicht, ein Elektroaltgerät zurückzugeben, um den Rücknahmeprozess effizient zu gestalten.

Rücknahme von Batterien

Batterie Rücknahme Logo
Batterie Rücknahme Logo

Im Einzelhandel ist die Sammlung von Batterien etablierte Praxis. Die vereinheitlichten Logos sollen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern die Batterien zurückzugeben. Falls Sie auf der Suche nach Material sind um der Informationspflicht nachzukommen können Sie hier die Grafiken kostenlos herunterladen oder bestellen.

Rücknahme von Elektroaltgeräten

Der Einzelhandel hat unter gewissen Gegebenheiten die Pflicht Elektroaltgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Ob Sie ein rücknahmepflichtiger Vertreiber sind, hängt unteranderem von der Größe ihrer Flächen  und von der Zielgruppe ab.

Ab wann gelte ich als rücknahmepflichtiger Vertreiber?

Voraussetzungen

1. Definition des Vertreibers trifft auf Sie zu Als Betreiber gilt: jede juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt.
2. Lagerfläche ist größer als 400m² Ihre Verkaufs-/Versand- und/oder Lagerfläche hat eine Größe von mind. 400m² pro Geschäft bzw. summiert je Lager- und/oder Versandfläche.
3. Business-to-Consumer Handel Sie geben Elektrogeräte an Endnutzer ab.
4. Elektro- oder Elektronikgeräte sind im Sortiment Es werden B2C und/oder B2B-Geräte angeboten.
5. Standortabhängigkeit Es besteht eine Niederlassung in Deutschland.

Wenn alle Kriterien zutreffen dann gelten Sie als rücknahmepflichtiger Vertreiber.

Sofia Kitzmann
Projektreferentin handel.eco
Sophia Schmidt
Projektreferentin handel.eco
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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