Hier erhalten Sie umfassende Unterstützung im rechtlichen Bereich. Als Mitglied profitieren Sie von individueller Beratung zu den rechtlichen Vorgaben und Regularien, die im Bereich Arbeitsrechtlichen, aber auch im Bereich der Nachhaltigkeit von Bedeutung sind. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen informiert ist und den geltenden Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
Ziel ist es, dass Lieferketten transparenter werden, damit sich Arbeitsbdingungen global verbessern und öko-soziale Kriterien entlang aller Herstellungsschritte erfüllt werden.
: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) — Was kleine und mittlere Unternehmen im Handel wissen sollten
1. Lieferkette
Die Lieferkette umfasst alle Schritte und Prozesse, die notwendig sind, um ein Produkt vom Rohstoff bis zum Endkunden zu bringen. Dazu gehören die Beschaffung von Materialien, Produktion, Transport und Vertrieb.
2. LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Das LkSG verpflichtet große Unternehmen in Deutschland dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und sicherzustellen. Ab 2023 betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
3. CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Das CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die ähnliche Sorgfaltspflichten wie das LkSG auf europäischer Ebene einführen soll. Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.
4. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt detailliertere und umfassendere Nachhaltigkeitsberichte.
5. Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das Bafa ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des LkSG in Deutschland. Es prüft die Berichte der Unternehmen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
6. Bafa-Berichtspflicht
Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen jährlich einen Bericht beim Bafa einreichen. Dieser Bericht muss Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und deren Wirksamkeit beschreiben.
7. DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)
Der DNK ist ein freiwilliger Standard für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Er bietet eine Rahmenstruktur, die Unternehmen dabei hilft, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen.
Was sind Lieferketten?
Das Thema globale Lieferketten ist ein zentraler Bestandteil des Leitbildes Nachhaltigkeit im Handel. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Lieferkette und wie kann sie nachhaltiger und fairer gestaltet werden?
Durch die Globalisierung des Welthandels wurden viele Produktionsschritte in entfernte Länder verlagert. Diese verschiedenen Schritte der Wertschöpfung hin zu einem Endprodukt werden unter dem Begriff Lieferkette verstanden.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Verantwortung in der Lieferkette, in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards, nachzukommen.
Gemäß dem Lieferkettengesetz sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht vorzulegen. Alle betroffenen Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und ihre Risikoanalysen, Maßnahmen sowie deren Umsetzung in einem Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der strukturierte Fragebogen, der online oder alternativ als PDF-Datei verfügbar ist, muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend. Der Datenschutz wird bei der Berichterstellung gewahrt. Die Dokumentation muss sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen, können mit Sanktionen konfrontiert werden, darunter Bußgelder und öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen.
Aktuell betrifft das LkSG nur große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2023) und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. KMU im Handel sind somit nicht direkt berichtspflichtig.
Auch wenn KMU nicht direkt unter die Berichtspflicht des LkSG fallen, können sie indirekt betroffen sein, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu großen, berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten. Diese größeren Unternehmen könnten Anforderungen an ihre Lieferanten stellen, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Mit der Einführung des CSDDD in der EU wird erwartet, dass die Sorgfalts- und die Berichtspflichten möglicherweise verschärft werden. Das bedeutet, dass das LkSG in einigen Bereichen verschärft wird um mit der CSDDD übereinzustimmen. Bereiche die betroffen sein können: Erweiterter Geltungsbereich, erweiterte Sorgfaltspflichten auch für indirekte Zulieferer und Ergänzung von zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Quelle: BAFA: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. (o. D.). https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html
Frau Nikolic ist die Leiterin des Bereichs CSR/Nachhaltigkeitspolitik beim Handelsverband Deutschland e.V. (HDE). Sie ist zudem Mitglied der Jury Umweltzeichen / Blauer Engel. Und hat die Klimaschutzoffensive für den Deutschen Handel geleitet.
Richard
Wilhelm ist Leiter des Referats "Ordnungswidrigkeitenverfahren,
Monitoring" in der Abteilung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er hat
Rechtswissenschaften in Leipzig und Oslo studiert und war zuvor unter anderem
als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien, als Dozent an der
Universität Leipzig sowie der HTWK Leipzig tätig. Im Aufbaustab für das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat Herr Wilhelm zahlreiche grundsätzliche
Fragestellungen in der Administration des Gesetzes verantwortlich bearbeitet.
Das Team von Scottish Import Finefood GmbH besteht aus Experten in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Qualitätsmanagement und Logistik. Unter der Leitung von Dr. Stefan Hilger bietet das Team eine Mischung aus Erfahrung und Expertise, um hochwertige schottische Fisch- und Meeresprodukte an.
Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde und bündelt Informationen zu den Themen Energie, Gesundheit, Verkehr und globale Nachhaltigkeit.
Ein Großteil der Umweltbelastungen entsteht in der Lieferkette. Besonders der Textilbereich steht dafür stark in der Kritik, da die verschiedenen Produktionsschritte oft weltweit verteilt sind und Produkte vielfach transportiert und bearbeitet werden bevor sie im Geschäft landen.
Der Begriff CSR (Corporate Social Responsibility) steht für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, die darauf abzielt, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und dabei sowohl soziale als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Auch unser Bundesverband (HDE) setzt sich intensiv mit dem Thema Lieferkettentransparenz auseinander und widmet sich im Rahmen des CSR-Ausschusses dem nachhaltigen Lieferkettenmanagement.
Kriterium | LkSG (Lieferkettensorgfaltspflic htengesetz) | CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) |
---|---|---|
Rechtsgrundlage | Deutsches nationales Gesetz | Geplante EU-Richtlinie |
Geltungsbereich | Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, mehr als 3.000 Mitarbeiter (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter) | Große Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern und 150 Mio. € Umsatz weltweit, Unternehmen in Hochrisikosektoren (z.B. Textil, Bergbau, Landwirtschaft) mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio. € Umsatz, auch Unternehmen außerhalb der EU mit erheblichem EU-Umsatz |
Branchenfokus | Keine spezifischen Sektoren, betrifft alle Branchen | Sektorenübergreifend, aber strengere Pflichten für Hochrisikosektoren (Textil, Bergbau, Landwirtschaft) |
Zulieferer | Unmittelbare Zulieferer: Strenge Sorgfaltspflicht, Mittelbare Zulieferer: Pflicht, nur bei konkretem Anlass Maßnahmen zu ergreifen | Pflicht zur Sorgfalt über die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich nachgelagerter Geschäftspartner und Endnutzer (Lebenszyklusansatz) |
Haftung | Keine zivilrechtliche Haftung direkt vorgesehen, Verwaltungstechnische Sanktionen durch das BAFA möglich (Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen) | Einführung einer zivilrechtlichen Haftung, Unternehmen haften direkt für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette entstehen können |
Pflichten | Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, einschließlich Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren, Konzentration auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette | Umfassendere Sorgfaltspflichten, die über die gesamte Wertschöpfungskette gelten (vom Rohstoff bis zur Entsorgung), Pflichten auch in Bezug auf die Nutzung und Entsorgung von Produkten, beinhaltet menschenrechtliche, umwelt bezogene und Governance- Risiken |
Sanktionsmechanismen | Bußgelder bis zu 2 % des globalen Jahresumsatzes (bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. € Jahresumsatz), Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, keine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche | Nationale Behörden können Sanktionen verhängen, zivilrechtliche Klagen durch Betroffene möglich - Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, zusätzliche Haftungsregelungen für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten |
Berichtspflichten | Jährliche Berichterstattung über Sorgfaltspflichten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Berichte öffentlich zugänglich | Berichte müssen detaillierte Informationen zur Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette enthalten, Abstimmung mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstatt ung vorsieh |
Kontroll- und Durchsetzungsbehörden | BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überwacht die Einhaltung des Gesetzes, Verhängung von Bußgeldern, Überprüfung der Berichte und Compliance | Nationale Behörden der EU- Mitgliedstaaten werden für die Durchsetzung zuständig sein, enge Abstimmung auf EU- Ebene zur Harmonisierung der Maßnahmen |
Zielsetzung | Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette, fokus auf risikobasierte Maßnahmen und sektorübergreifende Standard | Förderung der Sorgfaltspflicht im gesamten Wertschöpfungsnetzwerk der EU, Ausweitung der Verantwortung der Unternehmen auch auf Governance-Aspekte und klimabezogene Risiken |
Risikobasierter Ansatz | Unternehmen müssen Risiken entlang der Lieferkette identifizieren und auf diese abgestufte Maßnahmen anwenden | Umfassender Risikomanagementansatz, der sowohl vorgelagerte als auch nachgelagerte Risiken im gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung abdeck |
Anwendungsstart | Gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) | Geplante Umsetzung ab 2025/2026, nach nationaler Umsetzung der EU-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten |
Um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, müssen Unternehmen Informationen sammeln, die zeigen, woher ihre Produkte stammen. Zudem müssen sie das Risiko bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu reduzieren.
Die Unternehmen sind verpflichtet, vor dem Verkauf oder Export schriftlich zu bestätigen, dass ihre Produkte den Vorschriften entsprechen. Außerdem müssen sie ihre Maßnahmen und Verfahren jährlich überprüfen und öffentlich darüber berichten.
Wenn Unternehmen diese Regeln nicht befolgen können, dürfen sie die betroffenen Produkte nicht verkaufen. Es drohen Geldstrafen, Verbote für den Verkauf oder Export der Produkte und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Die CSRD (übersetzt: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) wurde im Dezember 2022 auf EU-Ebene verabschiedet. Diese Richtlinie ersetzt die zuvor geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014.
In der neuen Richtlinie werden Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus genommen. Unter anderem wurden folgende Punkte ergänzt:
Die CSR-Richtlinie ist bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umzusetzen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette zu überwachen, sowohl vorwärts (upstream) als auch rückwärts (downstream). Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre direkten Lieferunternehmen, sondern auch deren Lieferanten und die gesamte Produktionskette berücksichtigen müssen. Die Richtlinie beinhaltet erweiterte Sorgfaltspflichten im Vergleich zu bisherigen Gesetzen und umfasst auch zivilrechtliche Haftung. Das bedeutet, dass Unternehmen für Schäden entlang ihrer Lieferkette zur Verantwortung gezogen werden können.
In Deutschland müsste das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst werden.
GPP bedeutet, dass öffentliche Behörden wie Regierungsagenturen oder Gemeinden zunehmend Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten mit geringerer Umweltbelastung kaufen. Die Europäische Kommission (EK) erstellt Leitlinien für GPP und schlägt vor, welche Kriterien bei umweltfreundlichen Einkäufen zu berücksichtigen sind. Diese Leitlinien helfen Regierungen, informierte Entscheidungen darüber zu treffen, was sie kaufen sollen.
Die ESPR (übersetzt: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte) stellt umfassende Anforderungen an Produkte, um ihre Umweltfreundlichkeit zu verbessern – einschließlich Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reduzierung schädlicher Chemikalien. Ein zentraler Bestandteil ist der Digitale Produkt-Pass (DPP), der Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten bereitstellt.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Vernichtung unverkaufter Produkte zu stoppen und Unternehmen zur Offenlegung ihrer Entsorgungspraktiken zu verpflichten. . Die Durchsetzung erfolgt durch Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden.
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den grünen Wandel (ECGT)
zielt darauf ab, unlautere Geschäftspraktiken zu begrenzen und das Vertrauen
der Verbraucherinnen und Verbraucher in Umweltkennzeichnungen wiederherzustellen. Unternehmen, die
Umweltansprüche für ihre Produkte erheben, müssen genaue und transparente
Informationen bereitstellen, die durch verlässliche Nachweise gestützt werden. Die
Richtlinie verbietet "Greenwashing" und setzt klare Standards für
Umweltkennzeichnungen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Rufschäden,
rechtlichen Konsequenzen, Marktzugangsbeschränkungen und Investorenskepsis führen.
Der vorläufige Deal zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament bezüglich der PPWR beinhaltet Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, das Recycling und den recycelten Inhalt von Verpackungen, sowie Ziele für Wiederverwendung und Nachfüllung, Pfandsysteme und Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate. Diese Anforderungen und Ziele sollen den Verbrauch von Verpackungsmaterialien verringern und die Recyclingquote erhöhen.
Die PPWR wird voraussichtlich einen erheblichen Einfluss auf die Verpackungsindustrie und das Management von Verpackungsabfällen in der EU haben. Diese erfordert Anpassungen bei der Materialauswahl und in den Produktionsprozessen sowie Investitionen in Recycling- und Abfallwirtschaftseinrichtungen.
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie der EU verlangt von den
Mitgliedstaaten, Systeme zur Rücknahme und/oder Sammlung und
Wiederverwendung oder Verwertung (einschließlich Recycling) gebrauchter
Verpackungen einzurichten, um die EU-Recyclingziele zu erreichen. Die Umsetzung
dieser Richtlinie erfolgt oft durch erweiterte Herstellerverantwortlichkeits-(EPR)-Systeme.
Neueste gesetzliche Entwicklungen haben wichtige Anforderungen eingeführt, um eine bessere Harmonisierung und Durchsetzung von EPR-Systemen in der gesamten EU sicherzustellen. Die Einführung von Mindestanforderungen zielt darauf ab, die Harmonisierung, Transparenz, Kosteneffizienz, Rechenschaftspflicht und Durchsetzung von EPR-Verpflichtungen auf nationaler Ebene zu verbessern. Unter den neuen Regeln ist die ökologische Modulierung der EPR-Gebühren verpflichtend, um das Recycling zu fördern.
Der Handelsverband unterstützt Sie auch bei weiteren rechtlichen Themen. Unser Juristenteam steht Ihnen vor und nach dem Rechtsstreit zur Seite. Mitglieder genießen den Vorteil einer kompetenten und kostenlosen arbeitsrechtlichen Beratung sowie einer engagierten außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.