Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fördert Verantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sollten die Auswirkungen verstehen und sich auf künftige Änderungen vorbereiten.
1. Lieferkette
Die Lieferkette umfasst alle Schritte und Prozesse, die notwendig sind, um ein Produkt vom Rohstoff bis zum Endkunden zu bringen. Dazu gehören die Beschaffung von Materialien, Produktion, Transport und Vertrieb.
2. LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Das LkSG verpflichtet große Unternehmen in Deutschland dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und sicherzustellen. Ab 2023 betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
3. CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Das CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die ähnliche Sorgfaltspflichten wie das LkSG auf europäischer Ebene einführen soll. Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.
4. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt detailliertere und umfassendere Nachhaltigkeitsberichte.
5. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das Bafa ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des LkSG in Deutschland. Es prüft die Berichte der Unternehmen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
6. BAFA-Berichtspflicht
Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen jährlich einen Bericht beim Bafa einreichen. Dieser Bericht muss Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und deren Wirksamkeit beschreiben.
7. DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)
Der DNK ist ein freiwilliger Standard für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Er bietet eine Rahmenstruktur, die Unternehmen dabei hilft, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Verantwortung in der Lieferkette, in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards, nachzukommen.
Gemäß dem Lieferkettengesetz sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht vorzulegen. Alle betroffenen Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und ihre Risikoanalysen, Maßnahmen sowie deren Umsetzung in einem Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der strukturierte Fragebogen, der online oder alternativ als PDF-Datei verfügbar ist, muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend. Der Datenschutz wird bei der Berichterstellung gewahrt. Die Dokumentation muss sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen, können mit Sanktionen konfrontiert werden, darunter Bußgelder und öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen.
Aktuell betrifft das LkSG nur große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2023) und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. KMU im Handel sind somit nicht direkt berichtspflichtig.
Auch wenn KMU nicht direkt unter die Berichtspflicht des LkSG fallen, können sie indirekt betroffen sein, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu großen, berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten. Diese größeren Unternehmen könnten Anforderungen an ihre Lieferanten stellen, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Mit der Einführung des CSDDD in der EU wird erwartet, dass die Sorgfalts- und die Berichtspflichten möglicherweise verschärft werden. Das bedeutet, dass das LkSG in einigen Bereichen verschärft wird um mit der CSDDD übereinzustimmen. Bereiche die betroffen sein können: Erweiterter Geltungsbereich, erweiterte Sorgfaltspflichten auch für indirekte Zulieferer und Ergänzung von zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Quelle: BAFA: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. (o. D.). https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html
Frau Nikolic ist die Leiterin des Bereichs CSR/Nachhaltigkeitspolitik beim Handelsverband Deutschland e.V. (HDE). Sie ist zudem Mitglied der Jury Umweltzeichen / Blauer Engel. Und hat die Klimaschutzoffensive für den Deutschen Handel geleitet.
Richard
Wilhelm ist Leiter des Referats "Ordnungswidrigkeitenverfahren,
Monitoring" in der Abteilung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Er hat
Rechtswissenschaften in Leipzig und Oslo studiert und war zuvor unter anderem
als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien, als Dozent an der
Universität Leipzig sowie der HTWK Leipzig tätig. Im Aufbaustab für das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat Herr Wilhelm zahlreiche grundsätzliche
Fragestellungen in der Administration des Gesetzes verantwortlich bearbeitet.
Das Team von Scottish Import Finefood GmbH besteht aus Experten in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Qualitätsmanagement und Logistik. Unter der Leitung von Dr. Stefan Hilger bietet das Team eine Mischung aus Erfahrung und Expertise, um hochwertige schottische Fisch- und Meeresprodukte an.