Entwaldungsverordnung
Entwaldungsverordnung

Entwaldungsverordnung

Es geht zunächst um die sieben Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Wenn diese Rohstoffe in Ihren Produkten verwendet werden, müssen Sie sichergehen, dass kein Waldgebiet dafür abgeholzt wurde.

Hier werden mehrere Details genauer betrachtet.

Die Verordnung selbst finden Sie hier: Verordnung - 2023/1115 - EN - EUR-Lex

Hier gibt es den Anhang 1, der konkret die Produkte auflistet, die betroffen sind.

Ansprüche an die Produkte

Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz müssen:

  • Entwaldungsfrei produziert sein 
  • in Übereinstimmung mit einschlägigen lokalen Rechtsvorschriften sein
  • abgedeckt sein durch eine Sorgfaltserklärung

ansonsten gibt es ein EUDR-Verbot für das Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Unionsmarkt und Ausfuhr aus dem Unionsmarkt

Zeitachse

  • ab 30. Dezember 2025 Anwendungsbereich nur für Nicht-KMU und mittlere Unternehmen
  • ab 30. Juni 2026 Ausweitung des Anwendungsbereichs auf KMU (Klein- und Kleinstunternehmen)
TaylorWessing | Louis Warnking
TaylorWessing | Louis Warnking

Schritte und To Do's

Prüfung, welche der eigenen Produkte in den Anwendungsbereich der EUDR
fallen:

  • Ansatz: „Sammeln“ der eigenen Produkte in Excel-Liste im Wege eines generischen Ansatzes
  • Soweit vorhanden sollte die anzufertigende Liste zudem die folgenden Inhalte aufweisen: HS-Codes, „Verarbeitungsstufe“ des Produktes (d.h. wird Produkt verarbeitet / verbraucht / unverändert weitergegeben), Sitz des unmittelbaren Vorlieferanten, Erzeugerland Legal / Compliance / Team-Leitung
  • EUDR in Rücksprache mit anderen Abteilungen (insb. Einkauf, Logistik, Zoll)
  • Liste (z.B. Excel), in der alle Produkte, die unter die EUDR fallen genannt werden – mit Namen; kurzer Produktbeschreibung; HS-Codes; soweit vorhanden Datum, wann die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden; soweit vorhanden Datum, wann das Ursprungsprodukt hergestellt wurde; Kontaktdaten und insbesondere Sitz der unmittelbaren Vorlieferanten

Sensibilisierung (Kennt der Lieferant die EUDR, deren Voraussetzungen und seine Rolle?)

  • Abfrage, ob der Lieferant in der Lage sein wird, Referenznummern für bestehende DDS zu liefern (ggf. auch Geodaten etc. falls Unternehmen Marktteilnehmer sein sollte)
  • Abfrage, aus welchem Land / Region die verwendeten Rohstoffe stammen
  • OPTIONAL: Weitere Fragen dazu, ob Lieferant Sorgfaltspflichten schon einhält / Zustimmung zu vertraglichen Ergänzungsklauseln zur EUDR

Integration in CSRD

  • Aufzeichnungen 5 Jahre lang aufbewahren (Art. 12)
  • Berichtspflicht über das Sorgfaltspflichtensystem für Nicht-KMU (Art. 12)
  • Einrichtung und jährliche Überprüfung eines Sorgfaltspflichtensystems (“Sorgfaltspflichtregelung”)

(Art. 12) → beinhaltet auch:

  • Benennung eines EUDR-Compliance Beauftragten für nicht-KMU
  • sowie einer unabhängigen Prüfstelle, welche Einhaltung der EUDR kontrolliert für nicht-KMU

Inhalte der Sorgfaltserklärung

  • Name und Anschrift des Marktteilnehmers sowie die EORI-Nummer gem. Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 bei relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen
  • HS-Code, Freitextbeschreibung, Handelsbezeichnung, wissenschaftliche Bezeichnung (falls vorhanden) und Menge des relevanten Erzeugnisses in Kilogramm Eigenmasse und anderer besonderer Maßeinheit gem. Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87
  • Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen relevante Rohstoffe erzeugt wurden, inkl. Betriebe, in denen Rinder gehalten wurden; Bei Erzeugnissen mit Rohstoffen von verschiedenen Grundstücken sind die Koordinaten aller Grundstücke gem. Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d anzugeben
  • Die Referenznummer der Sorgfaltserklärung, auf die Marktteilnehmer gem. Artikel 4 Absätze 8 und 9 verweisen
  • Bestätigung des Marktteilnehmers, dass er die Sorgfaltspflicht gem. der Verordnung (EU) 2023/1115 erfüllt hat und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko von Verstößen (der relevanten Erzeugnisse) gegen Artikel 3 Buchstaben a oder b festgestellt wurde

Mögliche Strafen

Korrekturmaßnahmen

  • Behebung von formalen Verstößen
  • Verhinderung des Inverkehrbringens oder des Bereitstellens des betreffenden Produkts auf dem Markt oder seiner Ausfuhr
  • Rücknahme oder sofortiger Rückruf des betreffenden Produkts
  • Spende oder, falls dies nicht möglich ist, Entsorgung des betreffenden Produkts

Sanktionen

  • Beschlagnahme der betreffenden Produkte
  • Geldbußen (Höchstbetrag von mindestens 4 % des unionsweiten Jahresumsatzes)
  • Beschlagnahme von Einnahmen
  • Vorübergehender Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe und vom Zugang zu öffentlichen Mitteln
  • Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens oder des Bereitstellens auf dem Markt oder der Ausfuhr vom Markt
  • Verbot der Anwendung der vereinfachten

Reputationsrisiken

Veröffentlichung der verhängten Bußgelder einschließlich:

  • Name der juristischen Person
  • Datum des endgültigen Urteils
  • Zusammenfassung der Tätigkeiten, bei denen die juristische Person gegen die EUDR verstoßen hat
  • Art und ggf. Höhe der verhängten
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Website nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts, Buchungsformulare und Social Media Posts, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?