Es geht zunächst um die sieben Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Wenn diese Rohstoffe in Ihren Produkten verwendet werden, müssen Sie sichergehen, dass kein Waldgebiet dafür abgeholzt wurde.
Hier werden mehrere Details genauer betrachtet.
Die Verordnung selbst finden Sie hier: Verordnung - 2023/1115 - EN - EUR-Lex
Hier gibt es den Anhang 1, der konkret die Produkte auflistet, die betroffen sind.
Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz müssen:
ansonsten gibt es ein EUDR-Verbot für das Inverkehrbringen, Bereitstellen auf dem Unionsmarkt und Ausfuhr aus dem Unionsmarkt
Prüfung, welche der eigenen Produkte in den Anwendungsbereich der EUDR
fallen:
Sensibilisierung (Kennt der Lieferant die EUDR, deren Voraussetzungen und seine Rolle?)
(Art. 12) → beinhaltet auch:
Korrekturmaßnahmen
Sanktionen
Reputationsrisiken
Veröffentlichung der verhängten Bußgelder einschließlich: