Produktsicherheit im Handel: Behörden kontrollieren
Alle Handelsunternehmen, unabhängig vom Sortiment, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet unter anderem:
- Sichtbare CE-Kennzeichnung bzw. andere erforderliche Prüfsiegel, nicht nur auf dem Umkarton
- Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache
- Nachweise über durchgeführte Sicherheits- und Strahlungstests (z. B. bei elektronischen Geräten)
Aktuell:

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie ernst die Behörden Verstöße nehmen. Ein hessisches Handelsunternehmen wurde wegen des Verkaufs einer importierten Solargartenleuchte beanstandet. Die Leuchte war weder mit einem CE-Zeichen versehen noch befanden sich Angaben zum Hersteller an dem Produkt, obwohl es das Produkt nach Art und Größe zugelassen hätte. Auch Nachweise über die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) fehlten. In dem konkreten Fall eines Mitglieds sprach die Bundesnetzagentur ein Bußgeld aus, nachdem zwei Testkäufer im Geschäft die Produkte erworben hatten.
Auch wenn manche Regelungen auf den ersten Blick unverhältnismäßig oder wenig praxisnah erscheinen, entbindet das nicht von ihrer Einhaltung. Die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift ist keine Ausrede für deren Missachtung. Wer geltende Bestimmungen ignoriert, riskiert empfindliche Konsequenzen – unabhängig von der persönlichen Einschätzung.
Unser Appell an alle Händlerinnen und Händler: Prüfen Sie Ihr Sortiment regelmäßig, insbesondere bei Importartikeln, bevor die Artikel in den Verkauf kommen. Das gilt für jeglichen Absatzkanal. Fehlende oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall auch Ihre Kundinnen und Kunden gefährden.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass seit dem 13.12.2024 die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft ist, die weitere Produktinformationen im Online- und Offlineverkauf erforderlich macht. In einem Webinar haben wir im vergangenen Herbst über die Pflichten informiert.
Weitere Informationen zur GPSR finden Sie hier.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder zur sicheren Produktkennzeichnung unterstützen wir Sie gerne.
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Die Mode- und Schuhbranche steht vor einer bedeutenden regulatorischen Änderung: Die Einführung eines Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland. Dieses System basiert auf europäischen Vorgaben und soll die Kreislaufwirtschaft in der Branche stärken. Doch was bedeutet das konkret für den Handel?Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Müssen Händlerinnen und Händler wissen
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- 11Nov 2024, Mo.handel.eco
Dialogreihe #FaireLieferketten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände
15:00 - 18:30 Uhr James-Simon-Galerie, BerlinPräsenzkostenfreiAm 25. Juli 2024 ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte CSDDD, in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant, die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode in nationales Recht zu überführen, indem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz entsprechend angepasst wird. Staatssekretärin Lilian Tschan strebt dabei einen engen Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern aus Unternehmen an, um Chancen und Herausforderungen bei der Gestaltung fairer Lieferketten im Dialog zu erörtern. - 24Okt 2024, Do.
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