27.12.2024

Neue Orientierungshilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht Handreichung

Nachhaltigkeit
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine neue Handreichung veröffentlicht, die Unternehmen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet. Der Fokus liegt auf der Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Hilfsmittel zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten.


Das LkSG verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche sowie umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten. Die Handreichung erläutert, wie diese Instrumente unterstützend im Sorgfaltsprozess eingesetzt werden können, welche Limitationen sie aufweisen und welche Qualitätsanforderungen sie erfüllen sollten.

Wichtig ist dabei, dass das LkSG keine spezifischen Standards, Audits oder Zertifizierungen privilegiert. Diese können zwar nützlich sein, entbinden Unternehmen jedoch nicht von ihrer Eigenverantwortung.

Neben detaillierten Empfehlungen und Praxisbeispielen enthält die Handreichung eine Executive Summary sowie ein FAQ-Dokument. Die Materialien sollen bald auch auf Englisch verfügbar sein, weitere Übersetzungen sind in Planung.


Weiterlesen im Wissenshub
Ähnliche Veranstaltungen
Weiterlesen in Nachrichten
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Website nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts, Buchungsformulare und Social Media Posts, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?