EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur EU-Ökodesignverordnung
- Die EU-Ökodesignverordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Produkten noch umfassender zu regulieren, um die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern
- Die FAQ klären den Anwendungsbereich, Produktkategorien, den digitalen Produktpass und den Zeitplan.
- Die EU-Ökodesignverordnung stellt strengere Anforderungen an Langlebigkeit und Reparierbarkeit sowie die Materialeffizienz und Recyclingfähigkeit von Produkten
- Für KMU bedeutet dies Anpassungsaufwand, aber auch Chancen auf neue Märkte durch nachhaltige Produkte.
Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt, das erste Klarstellungen zur neuen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) enthält. Die neue EU-Ökodesignverordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und zielt darauf ab, einen neuen Standard für die Nachhaltigkeit von Produkten zu setzen und sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unter Berücksichtigung von Umweltkriterien entwickelt werden.
Das FAQ-Dokument befasst sich mit einer Vielzahl von Themen, vom Anwendungsbereich der Verordnung bis hin zu spezifischen Produktkategorien, dem digitalen Produktpass, dem Ökodesign-Forum und dem Zeitplan für die Umsetzung.
Die neue Verordnung hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitreichende Folgen. KMU stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte an die neuen Umweltstandards anzupassen, was sowohl technisches Know-how als auch Investitionen erfordert. Gleichzeitig bietet die Verordnung KMU die Chance, sich durch nachhaltige Produkte wettbewerbsfähig aufzustellen und Zugang zu neuen Märkten zu erhalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/news/new-eu-sustainability-rules-explained-ecodesign-regulation-faqs-2024-09-27_en?prefLang=de
Welche Unternehmen sind betroffen?
Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
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